Baurechtliche Beratung
Aufgrund einer Vielzahl von baurechtlichen Vorschriften gewinnt die baurechtliche Beratung zunehmend an Bedeutung und wird auch verstärkt in Anspruch genommen.
Grundsätzlich unterscheidet man das Baurecht in
- das Planungsrecht und
- das Bauordnungsrecht.
Das Planungsrecht ist im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bundesweit einheitlich geregelt und es erklärt, "was wo" gebaut werden kann. Das Bauordnungsrecht, als Landesrecht, regelt demgegenüber vor allem "wie" unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer Standards (z.B. beim Brandschutz) und nachbarschaftlicher Aspekte (Stichwort: Abstandflächen) gebaut werden darf.
Wir prüfen, ob es für das Grundstück einen Bebauungsplan gibt (siehe auch Planungsrechtliche Beratung), ob Baulasten auf dem Grundstück liegen, welche Grenzabstände für das geplante Gebäude einzukalkulieren sind, beraten Sie bei Grundstücksteilungen, ob die Teilung mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar ist und vieles mehr.
Wir unterstützen Sie bei den behördlichen Genehmigungen, stellen notwendige Anträge (z.B. bei Teilungen die Teilungsanträge nach § 8 LBauO NRW und die evtl. notwendigen Baulastanträge) und halten Kontakt zu dem zuständigen Bauamt mit dem Ziel, bauordnungsrechtliche und bauplanungsrechtliche Mängel bei der Objektplanung zu vermeiden und den Bauherrn rechtsfehlerfrei durch das Genehmigungsverfahren zu begleiten.