Flächenermittlung
Auf Flächenangaben muss man sich verlassen können. Ob in Kauf- oder Mietverträgen, ob bei der Nutzflächenberechnung nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) oder bei der Anrechnung niederschlagswirksamer Flächen, immer haben die Flächenangaben einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Kosten.
Mit einem rechtsverbindlichen Aufmaß ermitteln wir unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften (DIN-Vorschriften, GIF usw.) die von Ihnen gewünschten Flächen und weisen das Ergebnis in einem Dokument nach, das dann als Grundlage von Vertragsgestaltungen, zur Überprüfung von Kauf- oder Mietflächen oder gar bei Gericht verwendbar ist.