Nutzflächenberechnung nach der BauNVO (Baunutzungsverordnung)
Die Nutzflächenberechnung ist i.d.R. nicht Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens (es sei denn es geht um besondere Entscheidungsgrundlagen). Sie ist jedoch wichtiger Bestandteil der Planung des Architekten und insbesondere für den Bauherrn ein wichtiges Kriterium für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Verbindung mit den Baukosten und den erzielbaren Erlösen aus Verkauf oder Vermietung.
Die Nutzfläche wird standardmäßig nach der DIN 277 ermittelt, jedoch ist die Ermittlung einer Modifizierung durch die Vertragsparteien zugänglich z.B. durch abweichende Regelungen zur Berücksichtigung von Gemeinschaftsflächen oder Balkonflächen. Die Nutzflächenangaben sind daher immer im Zusammenhang mit möglicherweise vorhandenen abweichenden Regelungen zu betrachten und können sich im Laufe der Zeit durch diese Regelungen auch ohne bauliche Maßnahmen ändern.