Amtliche Tätigkeiten
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist als Freiberufler aufgrund seiner Zulassung durch die jeweilige Landesregierung Träger eines öffentlichen Amtes und ist im Rahmen seiner Berufsordnung dazu befugt, Katastervermessungen durchzuführen, Aufgaben der Landesvermessung wahrzunehmen und Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden. Verliehen wird die öffentliche Bestellung im Namen der Landesregierung durch die jeweilige Bezirksregierung, die gleichzeitig auch als Aufsichtsbehörde über die Wahrnehmung der amtlichen Tätigkeiten wacht.