Grundstücksteilung

Grundstücksteilung

Bei einer Grundstücksteilung wird ein bestehendes Flurstück durch örtliche Vermessung in zwei oder mehrere neue Flurstücke zerlegt, um z.B. ein Teilstück zu veräußern/erwerben oder um die Grundstücksteile unterschiedlich belasten zu können.

Im Gegensatz zu unbebauten Grundstücken ist für bebaute Grundstücke eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde nach § 8 der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) erforderlich, um eine Entstehung von baurechtswidrigen Zuständen zu vermeiden. Wir beraten Sie gern und erstellen mit Ihnen zusammen einen Teilungsplan, der den jeweiligen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Erfordernissen entspricht.

Nach Genehmigung der Teilung werden die neuen Grenzen in die Örtlichkeit übertragen und die neuen Grenzpunkte abgemarkt. Im abschließenden Grenztermin werden den Beteiligten die neuen Grenzzeichen angezeigt und erläutert. Das Vermessungsergebnis wird daran anschließend beim zuständigen Katasteramt zur Übernahme eingereicht.

Nach Prüfung und Übernahme der eingereichten Messungsschriften stellt das Katasteramt den sog. Veränderungsnachweis (auch Auflassungsschriften genannt) aus, in dem die Veränderung mit den neuen Flurstücknummern und den neuen Flächen nachgewiesen wird.

Der Veränderungsnachweis bzw. die Auflassungsschriften bilden dann für den Notar die Grundlage zur Eigentumsumschreibung.