Fassadenaufnahme

Fassadenaufnahme

Nicht nur für die Errichtung von Gebäuden ist die Fassadengestaltung der Nachbargebäude zur optischen Einordnung wichtig, auch für Umbaumaßnahmen werden belastbare Daten über die Fassadenstruktur und –bemaßung benötigt. Die Detailtiefe der hierfür durchzuführenden Fassadenaufnahme richtet sich nach der gewünschten Aussagekraft der Fassadenpläne. So genügt oft ein reiner Strukturplan ohne detaillierte Darstellung von Gesimsen und ähnlichem. Für Umbauten, die in die Fassadengestaltung eingreifen sind diese Details jedoch schon wichtig. Sofern aus denkmalschützerischer Aufgabenstellung oder konservatorischer Überlegung heraus ein Fassadenaufmaß erforderlich ist, muss dieses i.d.R. schon geradezu detailversessen durchgeführt werden.  

Zur Beurteilung der baulichen Möglichkeiten beim Anbau an eine bestehende Giebelwand ist ein Giebelschnitt erforderlich, der mittels Höhenangaben und Bemaßungen eine räumliche Definition des Giebels darstellt, sodass auch für die Bauausführung verbindliche Maße vorgegeben werden.

Wesentliche Parameter für die Ermittlung der baulichen Möglichkeiten eines Grundstückes sind – gerade auch im Rahmen der baurechtlichen Vorgaben – die Höhenausdehnung der Nachbarbebauung. Diese wird durch die Trauf- und Firsthöhen dieser Gebäude repräsentiert.