First- & Traufhöhenbestimmung
Mit Kenntnis der First- und Traufhöhe können die Abstandflächen der Giebelseite von Gebäuden ermittelt werden. Insofern ist es aus planerischer Sicht notwendig, die First- und Traufhöhen der geplanten und der Nachbarschaftsgebäude zu kennen. First- und Traufhöhen sind zudem immer dann von besonderer Bedeutung, wenn ein vorhandener Bebauungsplan diese Höhen festsetzt oder wenn - im sog. nicht beplanten Innenbereich - nach § 34 BauGB die vorhandenen First- und Traufhöhen in der „prägenden“ Nachbarschaft zum Vergleich (sieheEinfügungsnachweis nach § 34 BauGB) heranzuziehen sind.
Die zum Vergleich heranzuziehenden Höhen werden mit dem elektrooptischen Lasermessinstrument aufgenommen und zum Beleg der Einfügung oder Anpassung in die Planungsunterlagen, wie z.B. den Lageplan zum Bauantrag oder in einen Flurkartenausschnitt, eingetragen.